Zahnärztliche Füllungsmaterialien/Amalgam

Gemeinsame Erklärung der zahnmedizinischen Universitätsinstitute der Schweiz und der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um die Vor- und Nachteile verschiedener zahnärztlicher Füllungsmaterialien, insbesondere Amalgam, geben die für die konservierende Zahnmedizin bzw. Materialkunde Zuständigen der vier zahnmedizinischen Universitätsinstitute der Schweiz und die Schweizerische ZahnärzteGesellschaft SSO die folgende Erklärung ab:

Grundsätzliches

Durch eine geeignete Mundhygiene, ergänzt durch eine präventive zahnärztliche Betreuung, können Zähne kariesfrei gehalten werden.

Im menschlichen Organismus ist jeder Füllungswerkstoff ein Fremdkörper. Fremdkörperreaktionen in der Mundhöhle oder im Gesamtorganismus können, wenn auch extrem selten, nicht nur bei Amalgam, sondern auch bei allen andern zurzeit verwendeten Füllungsmaterialien auftreten.

Amalgam

Es gibt nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand unter Berücksichtigung der durch Nahrung, Wasser und Luft ohnehin vom Menschen aufgenommenen Quecksilbermenge keinen begründeten Verdacht für ein medizinisch nicht vertretbares gesundheitliches Risiko durch Tragen, Legen oder Entfernen von Amalgamfüllungen.

Bei eindeutig nachgewiesener Allergie auf Amalgamfüllungen ist von einer Therapie mit diesem Material abzusehen; vorhandene Amalgamfüllungen sind zu entfernen.

Es ist bekannt, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Bevölkerung mit Amalgam Probleme hat, die nach Auffassung der Alternativmediziner ursächlich dem Amalgam zuzuschreiben sind. Ob ein Ersatz der Amalgamfüllungen in solchen Fällen zum gewünschten Erfolg führt, ist nicht auszuschliessen, kann aber nicht zum vorneherein beurteilt werden.

Amalgamersatz

Als Amalgamersatz wird ein vorzugsweise zahnfarbenes, metallfreies Füllungsmaterial bezeichnet, das mit dem gleichen technischen Aufwand, zu den gleichen Kosten und bei gleicher Haltbarkeit an Stelle von Amalgam verwendet werden kann. Ein solcher Amalgamersatz ist heute noch nicht verfügbar. Der Entwicklung eines Amalgamersatzes ist jedoch eine hohe Priorität einzuräumen; Universitäten, Dentalindustrie und Zahnärzteschaft sind sich dessen bewusst.

Amalgamalternativen

Als Amalgamalternativen stehen einerseits zahnfarbene, metallfreie Füllungsmaterialien und Werkstoffe zur Verfügung, nämlich Komposits, Porzellane und Glaskeramiken. Verglichen mit Amalgam sind diese Alternativen in der Verarbeitung wesentlich komplexer und deshalb deutlich teurer. Sie stellen zudem höhere Anforderungen an das Mundhygieneniveau des Patienten. Zu den Amalgamalternativen ist anderseits auch das bewährte Gold zu zählen; es ist aber weder metallfrei noch zahnfarben.

Vorschriften anderer Länder

In keinem Land der Welt gibt es staatliche Vorschriften, die den Gebrauch von Amalgam allgemein oder in speziellen Fällen verbieten würden. Auch für die Schweiz wurden kürzlich vom Bundesrat einschränkende staatliche Vorschriften gemäss heutigem wissenschaftlichem Kenntnissstand abgelehnt.

Verhalten von Patient und Zahnarzt

Für eine qualitativ gute und kostengünstige Versorgung im Seitenzahnbereich ist Amalgam zurzeit noch das Füllungsmaterial der Wahl.

Der Patient muss sich bei der Beurteilung möglicher Alternativen folgender Punkte bewusst sein:

- Mit Ausnahme von extrem seltenen Quecksilberallergien besteht keine Veranlassung anzunehmen, dass Amalgamfüllungen die Gesundheit beeinträchtigen; es ist deshalb auch nicht gewährleistet, dass das Ersetzen von Amalgamfüllungen den Gesundheitszustand verbessert.

- Nicht jede Amalgamfüllung kann einfach durch ein alternatives Füllungsmaterial ersetzt werden; je nach Zerstörungsgrad des Zahnes sind aufwendigere Rekonstruktionen (z.B. Kronen) erforderlich.

- Amalgamalternativen haben ihrerseits Nachteile, nämlich die relativ hohen Kosten, die hohen Ansprüche bezüglich zahnärztlicher Technik Lind Mundhygiene des Patienten sowie die geringe Möglichkeit von Unverträglichkeitserscheinungen.

Der Zahnarzt seinerseits hat folgende Umstände zu bedenken:

- Im Rahmen des Behandlungsauftrages hat der informierte Patient ein Recht darauf, mit dem Füllungsmaterial seiner Wahl versorgt zu werden.
- Die Indikation für ein bestimmtes Füllungsmaterial ist individuell und vorsichtig zu stellen.
- Auf kausal dem Amalgam zugeschriebene somatische und funktionelle Leiden ist im Einzelfall ernsthaft und teilnehmend einzugehen.

Zahnärztliches Institut der Universität Basel: Prof. Dr. med. dent. Klaus H. Rateitschak, Prof. Dr. med. dent. Jakob Wirz; Zahnmedizinische Kliniken der Universität Bern: Prof. Dr. med. dent. Peter R. Hotz, Dr. med. dent. Adrian Lussi, dipl. Chem.Ing. ETH; Section de medicine dentaire, Université de Genève Prof. Dr. med. dent. Jacques Holz, Dr. med. dent. Lone Neveu-Rosenstand; Zahnärztliches Institut der Universität Zürich: Prof. Dr. med., Dr. med. dent. Felix Lutz, Dr. med. dent. H. van Waes; Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO: Dr. med. dent. Urs Herzog, Präsident, Dr. med. dent. Daniel Kempf, Vizepräsident.