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Behandlung im KindesalterEine kieferorthopädische Behandlung erfolgt bereits im Kindesalter, wenn sich die Fehlstellung sonst deutlich verschlimmern würde, eine Wachstumshemmung befürchtet werden muss oder die Verletzungsgefahr für Frontzähne und Lippen stark erhöht ist. So werden seitliche und frontale Kreuzbisse, extreme Unterkieferrücklagen und Unterkiefervorlagen möglichst früh, jedoch selten vor dem vierten Lebensjahr therapiert. Als kieferorthopädische Prophylaxe gehört das Abgewöhnen von Lutschgewohnheiten, Lippeneinlagerung, Zungenfehlhaltung, Mundatmung und anomalen Schlucken genauso zum Frühbehandlungskonzept, wie das Eingliedern von Lückenhaltern nach Zahnverlust z.B. durch Karies. Behandlung im jugendlichen AlterDie Therapie von Zahn- und Kieferfehlstellungen erfolgt in der Regel im Alter von 9 bis 12 Jahren. Dabei werden das Wachstum, die Zahndurchbruchskräfte und die altersbedingte grosse Anpassungsfähigkeit der Kiefergelenke optimal genutzt. Kleinere Zahnfehlstellungen sowie Kieferanomalien werden mit herausnehmbaren Geräten, z.B. Dehnplatten, Aktivatoren, Headgear behandelt. Grössere Zahnfehlstellungen werden nach Durchbruch der meisten bleibenden Zähne mit einer festsitzenden Apparatur (Multiband, Brackets ["Töggeli"]) behandelt. Behandlung im ErwachsenenalterDie Erwachsenenbehandlung erfolgt meist mit einer festsitzenden Apparatur (Mulitband) und kann bei ästhetischen Korrekturen der Frontzahnstellung, vor einer prothetischen Versorgung mit Kronen oder Brücken oder einer Implantatversorgung, bei Kiefergelenksbeschwerden, Einzelzahnwanderungen und kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationsbehandlungen eingeleitet werden. Kieferorthopädie | Fehlstellungen | Behandlungszeitpunkt | Bezahlt die Krankenkasse Spangen? | Beispiele |